Zielgruppe
Lernen Sie Personen richtig aus Gefahrenbereichen zu evakuieren und Objekte bzw. Gebäudebereiche zu räumen und dabei Panik und Unfälle zu vermeiden!
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die als Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen (z.B. Mitarbeiter in Betrieben / Einrichtungen).
Interessant für Mitarbeiter diverse Arbeitsumfelder, zum Beispiel:
• Pflege- und
• Gesundheitswesen
• Dienstleistung
• Handel
• Betriebe
• Einrichtungen
• Produktion,
• Gastronomie oder
• Verwaltung
Verschiedenste Situationen können die Räumung eines Objektes oder Gebäudeteilen erforderlich machen:
wir trainieren mit Ihnen den richtigen Ablauf!
Lehrinhalte
Wir machen Sie fit: zur Räumung und Evakuierung! Die Ausbildung erfolgt nach Vorgaben der DGUV und des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Räumung eines Objektes ist eine Herausforderung: sie muss meist zügig, aber dennoch ohne den Ausbruch einer Panik und vor allem ohne Unfälle und Verletzungen der zu Evakuierenden erfolgen.
Hinzu kommen besondere Umstände wie etwa örtliche Gegebenheiten (verwinkelter Bau, Kellerbereich, Hochhaus etc.) oder die besondere Unterstützungs- oder Hilfsbedürftigkeit der von der Evakuierung betroffenen Personen. Man denke hier an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und KiTa's.
Zur Räumung und Evakuierung erlernen Sie:
• Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Bestimmungen
• Sinn einer Gebäuderäumungs- und Evakuierungsübung
• Aufgaben des Evakuierungshelfers
• Hilfsmittel zur Alarmierung und zum Transport von Personen im Alarmfall
• Räumungskonzept
• Erste Hilfe Maßnahmen
• Vorbereiten einer Übung
• Durchführung (Übungen) von Räumungen und Evakuierungen
Die Ausbildungsinhalte werden nach Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und § 10 ArbSchG vermittelt.
Details
Einzelpreise pro Person
• Kurs: auf Anfrage.
Bezahlung / Kostenübernahme
• Vorab per Überweisung oder am Schulungstag in bar.• Firmenkunden: per Rechnung
Dauer
4 Stunden (Theorie: 2 UE á 45 Min., Praxis: 3 UE á 45 Min., inkl. Pause)Qualifikation
Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG, ASR A2.2Hinweise
• Mindestalter 18 Jahre.• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
• Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Sehhilfe mit.
⚠ Gemeinsam gegen Corona - Basisschutzmaßnahmen:
Abstand halten + freiwillig Maske tragen + Hygiene beim Husten & Niesen + Händewaschen• Bitte beachten Sie, dass die Regelungen gemäß der jeweils gültigen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) einzuhalten sind!
• Es ist kein 3G-Nachweis (kein Testnachweis) erforderlich!
• Freiwilliges Tragen einer Maske (MNS, OP- oder FFP2-Masken).
• Für alle Teilnehmer*innen und Besucher*innen der ANB gilt in den Räumlichkeiten der ANB, den angrenzenden Fluren und Treppenräumen, den Aufzügen und Sanitäreinrichtungen sowie vor den Ein- und Ausgängen des Gebäudes:
▲ In geschlossenen Räumen kann grundsätzlich freiwillig eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske getragen werden - das Tragen einer Maske ist keine Pflicht. Auf die Einhaltung der Hygieneregeln sowie eines Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ist zu achten!