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Exposé: EH-24/24 (ID: 6408)

Erste Hilfe Kurs: Die Ersthelfer-Ausbildung für alle!

Kurzbeschreibung

Qualifizierende Ausbildung für Ersthelfende. Für privat, Beruf, Betriebe und alle Führerscheinklassen.


Kosten

50,- €  pro Person    


Von (Beginn)

Montag, 29.04.2024   08:00 Uhr


Bis (Ende)

Montag, 29.04.2024   15:30 Uhr


Teilnahmeplätze (Echtzeit)

Schulungsort

 Marzahn  



Details

Bezeichnung
EH-24/24   (ID: 6408)

Einzelpreis pro Person
• Kurs: 50,- €
Optional, an unseren Kursorten ohne Buchung, zzgl.:
• Führerschein-Sehtest: 2,- € (inkl. MwSt.)
• Biometrische Passbilder: 3,- € (inkl. MwSt.)

Bezahlung / Kostenübernahme
• Vorab per Überweisung oder am Schulungstag in bar.
Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger (BG/UK) bzw. Gutschein der Unfallkasse Berlin.

Dauer
1 Tageskurs (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)

Qualifikation
Ersthelfer/in / betriebliche/r Ersthelfer/in

Gültigkeit
Bis 29.05.2026.

Hinweise
• Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Sehhilfe mit.
Rabattpreis nur für Selbstzahlende mit gültigem Aktionsgutschein (Rabatt-Coupon oder -Flyer) mit Stempel der Fahrschule, gilt p.P. und nur wenn Rabattpreis ausgewiesen!
• Optional: Sehtest und Passfotos kostengünstig ohne Buchung an unseren Kursorten möglich!
 

Zielgruppe

Wer sollte eine Ersthelferausbildung absolvieren?

Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden!

 
Ersthelfende sind die ersten Personen, welche einem verletzten oder erkrankten Menschen helfen können.
Unfälle oder Erkrankungen gehören zum alltäglichen Leben. Es ist für jeden wichtig zu wissen, wie in bestimmten Situationen bestmöglich geholfen werden kann und was z.B. bei einem (Verkehrs-)Unfall oder einem Schlaganfall zu tun ist oder worauf es bei einem Atem- und Kreislaufstillstand ankommt.
Ein jeder ist potenziell Ersthelfender - und zur Ersten Hilfe verpflichtet - besonders Verkehrsteilnehmer/innen!

Da die Hilfeleistung also jeden betreffen kann, lässt sich keine bestimmte Zielgruppe festlegen. Der Besuch einer Ersthelferausbildung und das Erlernen von Erste-Hilfe-Maßnahmen empfiehlt sich für:
Einen jeden!
Exponierte Personen- und Berufsgruppen.
med. -Pflege und -Betreuung (Altenpfleger/in, Pflegehelfer/in, Pflege- und Betreuungsassistenten/innen).
Medizin/Behandlung, (Zahn-)Arztpraxen, Behandlungspraxen (z.B. Physiotherapie)
Handwerk, Bau, Industrie und Verkehr.
Büro, Verwaltung und Einrichtungen.
Und viele mehr...
Diese Ersthelferausbildung ist Pflicht, z.B. für:
Betriebliche Ersthelfende / Ersthelfende im Betrieb (EH-Grundausbildung und alle 2 Jahre Erste-Hilfe-Fortbildung).
Fahrschüler/innen LKW-Führerschein, Führerscheinbewerber/innen: C1, C1E, C, CE und Bus D1, D1E, D, DE.
Fahrschüler/innen PKW-Führerschein, Führerscheinbewerber/innen: B, B96, BE, L, T. (ehemals LSM - Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Fahrschüler/innen Motorrad-Führerschein (Krad), Führerscheinbewerber/innen: A1, A2, A, AM. (ehemals LSM)
Die Zulassung zum Physikum.
Prüfungszulassung in verschiedenen Berufen, z.B.:
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA),
Medizinisch-Technische-Assistenten/innen (MTA) oder
Medizinische Fachangestellte (MFA) bzw. Arzthelfer/innen.
Erwerb des Personenbeförderungsscheins.
Erwerb der Privat-Piloten-Lizenz (PPL) - Privatpilotenschein / Segelflugschein.
Erwerb der Jugendleitercard (JuLeiCa), Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit / Jugendleiter/innen.
Und viele andere...

Information für Fahrschüler/innen:
Der Erste Hilfe - Kurs ist Pflicht und eine Voraussetzung zur Beantragung des Führerscheines.
Kostenübernahme durch die Fahrschule/Betrieb:
Erfragen Sie einfach in Ihrer Fahrschule oder Ihrem Betrieb, ob die Kosten für den Erste Hilfe - Kurs übernommen werden. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich unser Kostenübernahmeformular!


Information für Arbeitgeber (Ausbildung betriebliche Ersthelfende):
Nach § 10 ArbSchG sind vom Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind. Hierzu zählt die 9 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Erster Hilfe und die Benennung der ausgebildeten betrieblichen Ersthelfenden (Infos zur Mindestanzahl der Ersthelfenden im Betrieb). Weiteres wird in den UVV, BGV A1 § 2 und § 24 geregelt.

Die Übernahme der Ausbildungskosten für betriebliche Ersthelfende ist durch den Unfallversicherungsträger möglich!

 

Lehrinhalte

Die Erste-Hilfe-Ausbildung der ANB

Lernen Sie in Notsituationen richtig zu handeln und helfen zu können und rüsten Sie sich für Notfälle im privaten und beruflichen Umfeld.

Wir vermitteln künftigen Ersthelfenden in diesem Erste-Hilfe-Lehrgang fundiertes Wissen, unter anderem:
Gesetzliche Bestimmungen zur Hilfeleistung.
Grundlage der Ersten Hilfe: die Rettungskette.
Das richtige Verhalten an einem Unfallort.
Das Erkennen und die Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Atem- und Kreislaufstörungen und -Stillstand (Wiederbelebung/Reanimation).
Darüber hinaus weitere lebensgefährliche Zustände, Erkrankungen und Verletzungen wie:
Bewusstlosigkeit, Schockzustände,
Schlaganfall, Herzinfarkt und Krampfanfall,
Amputations- und Fremdkörperverletzungen, starke Blutungen,
Hitze- und Kälteschäden (Verbrennung/Verbrühung, Unterkühlung/Erfrierung),
Frakturen (Knochenbrüche), Gelenkverletzungen, Brustkorb- und Bauchverletzungen,
Insektenstiche, allergische Reaktionen (Anaphylaxie), Verlegung der Atemwege/Verschlucken,
Stromunfälle und Vergiftungen.
Das theoretisch erlernte Wissen wird in praktischen Übungen trainiert und gefestigt, um wichtige Maßnahmen zu beherrschen und im Notfall schnell und richtig handeln zu können.
Um das erlernte Ersthelferwissen und die Handgriffe aufzufrischen und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfehlen wir alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung zu absolvieren.

Für betriebliche Ersthelfende schreiben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung in 2-jährigen Abständen vor.



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