Mehr als nur Ausbildung!
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Verschiedene Dokumente, Formulare und Vordrucke finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ersatz-Bescheinigung zu Ihrer Kursteilnahme

Gern stellen wir Ihnen rückwirkend ein Ersatz-Teilnahmezertifikat aus, dies ist ab dem Schulungsdatum 01.01.2017 möglich (nicht möglich für Sehtestbescheinigungen). Erstellen Sie schnell und einfach das Antragsformular und senden es uns unterschrieben per Post zu. (Beachten Sie bitte, dass wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € inkl. MwSt. im Voraus erheben müssen. Weitere Hinweise im Dokument.)
Erstellen Sie hier Ihren Antrag auf Ersatzbescheinigung!
Online Dokument-Verifikation (ODV)
Gültigkeitsprüfung von Bescheinigungen der ANB: Verschiedene Dokumente auf Echtheit überprüfen und nachvollziehen, ob eine Bescheinigung zu einer Person gehört - mit der Online Dokument-Verifikation der ANB!
Individuelle Kurse & Inhouse-Seminare
Individuelle Kurse mit speziellen Inhalten und Anforderungen, abgestimmte Wunschtermine für Gruppen, Firmen und Ausbildungseinrichtungen, auch bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Seminar.
Sehtest gem. § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die ANB ist amtlich anerkannte Sehteststelle und autorisiert, Sehtests nach § 12 FeV für Führerscheinbewerber durchzuführen.Wenn Sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden möchten, müssen Sie zuvor an einem speziellen Führerschein-Sehtest teilnehmen, bei dem Ihre Sehschärfe, der Visus, mit einem speziellen Gerät gemessen wird. Eine Mindestsehschärfe von 70% ist erforderlich, um ein Fahrzeug ohne Sehhilfe führen zu dürfen.

Der Führerscheinsehtest kostet nur 2,00 EUR (inklusive MwSt.) und dauert ca. 5 Minuten. Wir bescheinigen Ihnen den Führerscheinsehtest und vermerken die gemessene Sehleistung.
Benötigen Sie nur einen Sehtest ohne an einem Kurs teilzunehmen? Kommen Sie einfach an einem Kurstermin zu einem unserer Standorte und wir führen den Sehtest in wenigen Minuten durch.
Schulungs-Räume
Sie sind auf der Suche nach Räumlichkeiten für Ihre Schulung oder Seminar?Wir bieten die Kursräume unserer Standorte für Ihre Schulung oder Seminar an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern besprechen wir die Möglichkeiten näher mit Ihnen!
Anfrage zu Schulungs-/Seminar-Räumen senden!
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601

Inhaber bzw. Betreiber von Unternehmensobjekten, bestimmten Sonderbauten, Mehrfamilienhäusern, Ämtern oder öffentlichen Einrichtungen sowie Arbeitgeber (gem. Verordnung über Arbeitsstätten, ArbStättV und der Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR) sind verpflichtet, genormte Pläne in ausreichender Anzahl und an geeigneten Stellen im Objekt auszuhängen und diese regelmäßig sowie bei baulichen Veränderungen zu aktualisieren.
Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind festgelegte Richtlinen und vorgegebene Normungen zu Größe, Gestaltung und Inhalt einzuhalten.