Ausbildung zum Brandschutzhelfer, in Berlin!
Bei der ANB - Akademie für Notfallmanagement und Brandschutz – Preis-Leistungs-Attraktivität und qualitative Ausbildung durch Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung!
Wir bieten mehrmals in der Woche Früh- und Mittags- Termine für die Brandschutzhelfer Ausbildung an unseren Kursorten in Berlin - Friedrichshain, Marzahn und Reinickendorf an.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen, als Inhouse-Schulung mit praktischen Feuerlöscher Übungen durch. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!
Termine – Brandschutzhelfer Ausbildung
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noch 2 Plätze
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105,00 €
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>5 Plätze
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Freitag
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Kursorte – für die Brandschutzhelfer Ausbildung
Friedrichshain
Markgrafendamm 16, 10245 Berlin
Marzahn
Boxberger Str. 3 (Haus 4 - Eingang 1), 12681 Berlin
Reinickendorf
Ollenhauerstraße 20, 13403 Berlin
▪ Inhouse-Schulung: Brandschutzhelfer Unterweisung durch die ANB direkt in Ihrer Firma.
Mehr – wissen zur Brandschutzhelfer Ausbildung
im Brandschutz
& Trainings
Löschmittel
Was sind die Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung der ANB?
In der Brandschutzhelfer Schulung der ANB erlernen Sie nicht nur wichtige und interessante theoretische Grundlagen, sondern auch das praktische Know-How zum Umgang mit diversen Feuerlöscheinrichtungen, zum richtigen Vorgehen beim Löschen von Entstehungsbränden und zum Verhalten im Gefahrenfall!
Die Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung bei der ANB sind:
In der Theorie
▪ Grundzüge des Brandschutzes
▪ Betriebliche Brandschutzorganisation
▪ Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
▪ Gefahren durch Brände
▪ Verhalten im Brandfall
▪ Grundlagen der Evakuierung
In der Praxis trainieren Sie mit uns
▪ Handhabung und Funktion sowie
▪ Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen und
▪ die Herangehensweise und Löschtaktik beim Löschversuch
▪ Praktischen Löschübungen mit verschiedenen Löschmitteln und -Einrichtungen,
▪ inklusive professionellem Spezial-Brandtrainingsgerät
Was sind Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind speziell unterwiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie haben im Besonderen die Aufgabe Brände zu verhindern, Entstehungsbrände zu bekämpfen und Menschen zu schützen.
Die Befähigung erlangen sie in einer speziellen Brandschutzhelfer Unterweisung der ANB, in welcher sie auch in praktischen Übungen geschult werden.
Sie werden im Brandschutzhelfer Lehrgang bei der ANB befähigt, mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen und diese sicher einsetzen zu können, um Entstehungsbrände - ohne sich selbst zu gefährden - bekämpfen und das eigenständige Verlassen (Flucht) von Personen sicherzustellen zu können.
Was sind die Aufgaben von Brandschutzhelfern?
– Was macht ein Brandschutzhelfer?
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer, mag sich der Laie fragen …
Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen viele Aufgaben, mit welchen sie ein Unternehmen oder Betrieb in dessen Brandschutz unterstützen.
Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:
▪ Evakuierung von Personen im Gefahrenfall
▪ Löschversuch bei Entstehungsbränden unternehmen
▪ Unterstützung der betrieblichen Brandschutzbeauftragten
▪ Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
▪ Entrauchung des Objektes im Brandfall
▪ Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
▪ Mitwirkung bei Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr
Die Kernaufgaben umfassen insbesondere die Evakuierung von Menschen und der Löschversuch von Entstehungsbränden.
Brandschutzhelfer leisten Hilfe im Notfall und unterstützen entsprechend ihrer Kompetenzen. Sie agieren im Rahmen ihrer Befähigung und Möglichkeiten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Zu den Aufgaben von Brandschutzhelfern zählt nicht die Konzeptualisierung, Organisation oder Verantwortung des betrieblichen Brandschutzes, dies liegt in der Verantwortung des/der Unternehmer/in, ggf. in Zusammenarbeit mit betrieblichen Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten.
Warum und wozu eine Brandschutzhelfer Ausbildung?
Ziel des Brandschutzhelfer Lehrgangs sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) von Personen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und die DGUV Information 205-023 geben vor:
"Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen."
Wie lange ist das Zertifikat bzw. die Qualifikation "Brandschutzhelfer" gültig?
Nach DGUV-Vorgaben muss die die Brandschutzhelfer Schulung alle 3 bis maximal 5 Jahre wiederholt werden. Jedoch sind hier eher die individuellen betrieblichen Gegebenheiten, die Praxis und Realität entscheidend.
Es empfiehlt sich, den Abstand der nächsten Brandschutzhelfer Schulung (zur Auffrischung) auf ein kürzest mögliches Maß anzupassen, um geübt und im Training zu bleiben! In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung im Betrieb (z.B. Büro) bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis max. 3 Jahren zu wiederholen und bei erhöhter Brandgefährdung im Betrieb (z.B. Produktion) den Abstand entsprechend zu verkürzen.
Das Zeitintervall für die Wiederholung der Schulung kann auch vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt (ASR A2.2)?
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel, bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung), ausreichend. Hierbei sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen, Vorgaben und Informationen für Brandschutzhelfer
▪ DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung
▪ Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
▪ DGUV Vorschrift1 - Grundsätze der Prävention, Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
▪ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
▪ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - § 12 Unterweisung
▪ Die Brandschutzordnung - Teil A, B und C