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 Hell auf Dunkel  

Organisatorischer Brandschutz

Die Brandschutzordnung


BrandschutzordnungDie Brandschutzordnung (BSO) ist, als Teil des organisatorischen Brandschutzes, ein individuell für ein Objekt (Betrieb/Gebäude) erstelltes Regelwerk. Sie dient der Verhütung von Bränden (vorbeugender Brandschutz) und dem richtigen Verhalten mit entsprechenden Maßnahmen im Brand- und Gefahrenfall. Darüber hinaus beinhaltet sie auch Regelungen im Rahmen der Nachsorge (Sicherung der Brandstelle; Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen etc.).

Den Personen, die sich in dem Objekt befinden, für das die Brandschutzordnung gilt, soll mit der BSO gewissermaßen ein „Leitfaden“ bereitstehen, der ihnen dabei helfen soll, wie Brände verhütet werden und wie sie sich im Brand- und Gefahrenfall in diesem Objekt verhalten sollen.
Dies ist wichtig und betrifft zur Vorbeugung von Bränden und im Notfall grundsätzlich alle in dem Objekt Anwesenden, von den Bewohnern oder Mitarbeitern, über die Kunden, bis hin zu den Besuchern und Fremdfirmen (Handwerker, Paketzusteller etc.), also auch betriebsfremde Personen.


 

Erstellung und Vorschriften zur Brandschutzordnung


Eine Brandschutzordnung muss individuell für ein Objekt erstellt werden, da sie an die jeweiligen Gegebenheiten und die speziellen (Brand-) Gefahren anzupassen ist.
Bei der Konzeptualisierung des Brandschutzes und der Erstellung der BSO muss zum Beispiel auf folgende Dinge eingegangen und diese berücksichtigt werden:
  • die Gebäudegröße (handelt es sich beispielsweise um einen Flachbau, eine Werkhalle oder ein Hochhaus)
  • die Nutzungsart (wie oder als was soll das Gebäude genutzt werden),
  • die Personenanzahl (wie viele Personen werden sich darin aufhalten)
  • vorhandene Brandschutzeinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage, Feuerlöscher oder Rauchabzugsanlage).
  • Sammelstelle (Gebäudeevakuierung), vorhandene Aufzüge (nicht benutzen!) etc.

Die Erstellung einer Brandschutzordnung und der Aushang (Teil A) sind in der DIN 14096 geregelt. Auch spielen Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen, welche durch die ISO-Norm 7010 geregelt sind, eine Rolle.

 

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?


Wann eine BSO zu erstellen und auszuhängen, diese also erforderlich ist, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Regularien wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geben Hinweise zur Erstellung, spezielle Vorschriften der Bundesländer fordern bei bestimmten Gegebenheiten eine Brandschutzordnung, sie kann also bauaufsichtlich gefordert sein.
Hier muss zunächst in der Bauvorschrift des jeweiligen Bundeslandes recherchiert werden, welche Vorgaben hinsichtlich einer Brandschutzordnung gemacht werden. Ggf. kommen Auflagen aus einem Baugenehmigungsverfahren hinzu.
Die Regelungen der einzelnen Länder unterscheiden sich. So kann es z.B. sein, dass für ein Objekt im Bundesland X nicht explizit eine BSO vorgeschrieben ist, im Bundesland Y jedoch schon.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Vorgabe zur Brandschutzordnung besteht, wenn ein Objekt (oder Betrieb) besonders gefährdet ist. Denn gerade in besonders gefährdeten Objekten ist es erforderlich, dass den Personen, die sich darin befinden, in geeigneter Art und Weise Informationen zur Verfügung stehen, wie sie sich in einem Not- oder Brandfall verhalten müssen.

Pflichten für Arbeitgeber


Auf der Arbeitgeberseite besteht die Aufklärungspflicht Mitarbeitern gegenüber, sie über mögliche Gefahren in einem Betrieb in Kenntnis zu setzen und sie vor diesen Gefahren zu schützen. Auch aus dieser Pflicht lässt sich die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ableiten.
Darüber hinaus gibt die ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie) vor, dass die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall für alle Personen, die sich in der Arbeitsstätte aufhalten, an gut zugänglicher Stelle und in geeigneter Form auszuhängen sind, wenn
  • eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt,
  • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 erforderlich ist oder
  • sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

Diese Vorgabe sollte mit der Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 und dem Aushang des Teil A der Brandschutzordnung, an gut zugänglicher und einsehbarer Stelle, im Betrieb umgesetzt werden.

 

Aufbau und Bestandteile der Brandschutzordnung


Die Brandschutzordnung ist in drei Teile, A, B und C unterteilt. Die einzelnen Teile der BSO richten sich dabei an verschiedene Personengruppen.

Brandschutzordnung Teil ATeil A – der Aushang, der sich an alle Personen, also Mitarbeiter und Besucher des Objektes richtet.

Der Teil A der BSO richtet sich an alle Personen im Objekt und stellt Regeln zum Verhüten von Bränden und zum richtigen Verhalten im Brandfall dar und soll an einem für alle zugänglichen, möglichst zentralen Ort im Objekt ausgehangen werden.
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Teil B – betriebsspezifische Anordnungen und Verfahrensweisen.

Der Teil B der BSO richtet sich an die Beschäftigten des Betriebes, für den die BSO gilt und beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall. Beschäftigte erhalten so eine spezielle Übersicht über Maßnahmen und Gegebenheiten in ihrer Arbeitsstätte.
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Teil C - Funktionen und Aufgaben für bestimmte Mitarbeiter.

Der dritte und letzte Teil der BSO, Teil C, regelt Funktionen und Aufgaben bestimmter Personen und richtet sich speziell an Personen mit besonderer Verantwortung im Betrieb, wie jene, welche im Brandschutz ausgebildet und mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind.
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Was ist noch zu beachten?


Eine erstellte Brandschutzordnung ist keineswegs in Stein gemeißelt.

Das bedeutet, dass die Brandschutzordnung fortwährend auf Aktualität und Korrektheit zu prüfen und beispielsweise bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder geänderten brandschutztechnischen Gegebenheiten im Objekt zu überarbeiten und zu aktualisieren ist.
Grundsätzlich besteht arbeitgeberseitig die Pflicht, die Brandschutzordnung aktuell zu halten und mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen, die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Die Beteiligten im Objekt sollten über eine Aktualisierung der Brandschutzordnung und Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.

Üben, trainieren, unterweisen!
Es empfehlen sich regelmäßige Brandschutz- und Evakuierungsübungen, die den Mitarbeitern maßgeblich dabei helfen Abläufe zu trainieren, die Vorgaben der BSO anzuwenden und somit für Sicherheit sorgen. In der Umsetzung von Übungen, neben dem normalen Betriebsablauf, kann es sich bewähren, die Unterweisung einschließlich Übung - bei einer normalen Brandgefährdung - in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung muss vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dabei ist, dass sich durch Übungen nicht nur Abläufe trainieren lassen, sondern auch konzeptionelle oder praktische Probleme aufgedeckt werden können.

Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen, also der Teil B der Brandschutzordnung, ist vom Arbeitgeber einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, zu unterweisen und der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren (§ 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV).



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