Zielgruppe
Ausbildung gemäß DGUV I. 205-023 / § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) für Mitarbeiter diverser Arbeitsfelder und den Privatbereich
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin eignet sich unter anderem für Interessenten im:
• Pflege- und Gesundheitswesen,
• Dienstleistungsgewerbe,
• Sicherheitsgewerbe,
• in Betrieben / Firmen und Verwaltung,
• in verschiedenen Einrichtungen (Kinderbetreuung etc.),
• in Herstellung und Produktion / Industrie,
• Baugewerbe,
• Sicherheitsgewerbe oder
• Gastronomiebereich.
Aber auch im privaten
• Freizeit-/Hobby-,
• Camping- und
• Küchenbereich
empfehlen sich Brandschutzkenntnisse und der gekonnte Umgang mit Löscheinrichtungen und dem Einsatz des richtigen Löschmittels!
Wichtig, richtig - jeder kann und sollte es lernen!

... "Welche Brandklasse kann mit welchem Löschmittel gelöscht werden?", ...

...Notfallsituation ist für den Betroffenen und...
Lehrinhalte
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben wie dem §10 Arbeitsschutzgesetz oder der DGUV Information 205-023 (bisher BGI/GUV-I 5182) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Auf interessante Weise erlernen Sie in unserer Brandschutzhelferausbildung die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Pulverlöscher, Schaumlöscher, (CO²)-Kohlendioxidlöscher oder der Löschdecke, zur Rettung einer brennenden Person.
Verschiedene Szenarien können im Feuerlöschtraining dargestellt und geübt werden, u.a. die Druckgasbehälter- oder Fettbrandexplosion, das Löschen einer brennenden Person oder der Brand von gasförmigen oder flüssigen Stoffen.
Realistisch kann die Auswirkungen der Wahl des falschen Löschmittels demonstriert werden. Beispielsweise der Löschversuch eines Fettbrandes mit Wasser (Achtung: Fettbrandexplosion! Fettbrände nicht mit Wasser löschen!).
In der Theorie erlernen Sie die:
• gesetzlichen Grundlagen,
• Grundzüge des Brandschutzes,
• betriebliche Brandschutzorganisation,
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
• Gefahren durch Brände,
• und das richtige Verhalten im Brandfall.
In der Praxis erlernen und trainieren Sie mit uns die:
• Handhabung und Funktion sowie
• Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen und
• die Herangehensweise und Löschtaktik bei der Brandbekämpfung.
Feuerlöschtraining:
• Bekämpfung von Bränden unterschiedlicher Brandklassen und Einsatz verschiedener Löschmittel sowie
• das Löschen einer brennenden Person.
Die Brandschutzhelferausbildung wird bei der ANB inklusive professionellem Brandtrainingsgerät, z.B. Firetrainer, ohne Aufpreis durchgeführt!
Auf interessante Weise erlernen Sie in unserer Brandschutzhelferausbildung die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Pulverlöscher, Schaumlöscher, (CO²)-Kohlendioxidlöscher oder der Löschdecke, zur Rettung einer brennenden Person.
Verschiedene Szenarien können im Feuerlöschtraining dargestellt und geübt werden, u.a. die Druckgasbehälter- oder Fettbrandexplosion, das Löschen einer brennenden Person oder der Brand von gasförmigen oder flüssigen Stoffen.
Realistisch kann die Auswirkungen der Wahl des falschen Löschmittels demonstriert werden. Beispielsweise der Löschversuch eines Fettbrandes mit Wasser (Achtung: Fettbrandexplosion! Fettbrände nicht mit Wasser löschen!).
Inhouse-Schulung: Nach vorheriger Absprache beziehen wir gern spezielle Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort bzw. Ihre örtliche Brandschutzorganisation (Flucht-/Evakuierungsplan etc.) und besondere Gefahrenquellen in die Ausbildung mit ein.
Unverbindliche Anfrage zur Vor-Ort-Ausbildung
Unverbindliche Anfrage zur Vor-Ort-Ausbildung
In der Theorie erlernen Sie die:
• gesetzlichen Grundlagen,
• Grundzüge des Brandschutzes,
• betriebliche Brandschutzorganisation,
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
• Gefahren durch Brände,
• und das richtige Verhalten im Brandfall.
In der Praxis erlernen und trainieren Sie mit uns die:
• Handhabung und Funktion sowie
• Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen und
• die Herangehensweise und Löschtaktik bei der Brandbekämpfung.
Feuerlöschtraining:
• Bekämpfung von Bränden unterschiedlicher Brandklassen und Einsatz verschiedener Löschmittel sowie
• das Löschen einer brennenden Person.
Die Brandschutzhelferausbildung wird bei der ANB inklusive professionellem Brandtrainingsgerät, z.B. Firetrainer, ohne Aufpreis durchgeführt!
Interessant und spannend - Brandschutzhelferausbildung bei der ANB:
Details
Einzelpreise pro Person
• Kurs: schon ab 90,- €
Bezahlung / Kostenübernahme
• Vorab per Überweisung.• Firmenkunden: per Rechnung
Dauer
4 Stunden (Theorie: 2 UE á 45 Min., Praxis: ca. 3 UE á 45 Min., inkl. Pause)Qualifikation
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023, ASR A2.2Gültigkeit
3 JahreHinweise
• Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung für Praxisübungen im Freien.• Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Sehhilfe mit.
• Bitte bringen Sie einen Nachweis/Bescheinigung über einen tagesaktuellen (am Tag des Kurses), negativen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest oder einen maximal 24 Stunden alten, negativen PCR-Test mit!
• Ein kostenfreier Corona-Schnelltest kann z.B. unter: https://www.test-to-go.berlin gebucht werden.
• Alternativ können Sie Ihren eigenen SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest mitbringen und bei uns vor Ort, unter Aufsicht durchführen. Bitte kommen Sie in diesem Fall 20 Minuten früher zu Ihrem Kurstermin.
• Bringen Sie bitte eine eigene FFP2 Maske zum Kurs mit, da in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht besteht!
▲ Gemeinsam gegen Corona:
Abstand halten + FFP2-Maske tragen + Hygiene beim Husten & Niesen + Händewaschen• Bitte beachten Sie, dass die Schutz- und Hygieneregeln gemäß der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) zwingend einzuhalten sind!
• Für alle Teilnehmer*innen und Besucher*innen der ANB gilt in den Räumlichkeiten der ANB, den angrenzenden Fluren und Treppenräumen, den Aufzügen und Sanitäreinrichtungen sowie vor den Ein- und Ausgängen des Gebäudes:
⚠ In geschlossenen Räumen besteht grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen darf nicht unterschritten werden (z.B. in Pausen), um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren!
▲ Bitte beachten Sie auch unsere stets aktuellen und ergänzenden Hinweise, über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie auf dieser Seite: https://www.anb-berlin.de/artikel/_1015