Zielgruppe
Ausbildung gemäß DGUV I. 205-023 / § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und Anforderungen des Landes Berlin für Mitarbeitende in der Berliner Verwaltung
Die Ausbildung zur Brandschutzobfrau / zum Brandschutzobmann richtet sich im speziellen an Mitarbeitende der Berliner Verwaltung.
Brandschutzobleute sind vorrangig mit der Kontrolle des Brandschutzes betraut und arbeiten mit den Brandschutzbeauftragten zusammen.
Sie überwachen in zugewiesenen Verantwortungsbereichen die Situation vor Ort, erkennen Mängel und veranlassen deren Beseitigung.
Brandschutzobleute sollen in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich) Kontrollen durchführen, bei geringfügigen Mängeln selbstständig tätig werden und die Brandschutzbeauftragten darüber in Kenntnis setzen.
... "Welche Brandklasse kann mit welchem Löschmittel gelöscht werden?" ...
... Brandschutz und Maßnahmen im Gefahrenfall ...
... Richtiges Vorgehen bei der Brandbekämpfung. ...
Lehrinhalte
Unsere Ausbildung für Brandschutzobleute erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben wie dem §10 Arbeitsschutzgesetz oder der DGUV Information 205-023 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie nach speziellen Vorgaben des Landes Berlin.
Auf interessante Weise erlernen Sie in unserem Lehrgang die gesetzlichen Grundlagen und wichtige brandschutztechnische Kenntnisse zur Prävention sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) das Löschen von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Pulverlöscher, Schaumlöscher oder dem (CO2)-Kohlendioxidlöscher.
Der Lehrgang orientiert sich an den Aufgaben von Brandschutzobleuten:
· Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten
· Kontrolle des vorbeugenden Brandschutzes
· Meldung von Mängeln an die Brandschutzbeauftragten
· Veranlassung der Beseitigung geringfügiger Mängel bei III C
· Mitwirkung bei Räumungsübungen
· Mitwirkung bei sonstigen Brandschutzübungen
· Mitwirkung bei der Erstellung hausinterner Brandschutzhinweise
· Vorbildfunktion gegenüber den Mitarbeitern
· Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen
· Ggf. Einweisung der Feuerwehr
· Ggf. Mithilfe bei der Organisation nach einem Brand
Auf interessante Weise erlernen Sie in unserem Lehrgang die gesetzlichen Grundlagen und wichtige brandschutztechnische Kenntnisse zur Prävention sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) das Löschen von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Pulverlöscher, Schaumlöscher oder dem (CO2)-Kohlendioxidlöscher.
Der Lehrgang orientiert sich an den Aufgaben von Brandschutzobleuten:
· Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten
· Kontrolle des vorbeugenden Brandschutzes
· Meldung von Mängeln an die Brandschutzbeauftragten
· Veranlassung der Beseitigung geringfügiger Mängel bei III C
· Mitwirkung bei Räumungsübungen
· Mitwirkung bei sonstigen Brandschutzübungen
· Mitwirkung bei der Erstellung hausinterner Brandschutzhinweise
· Vorbildfunktion gegenüber den Mitarbeitern
· Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen
· Ggf. Einweisung der Feuerwehr
· Ggf. Mithilfe bei der Organisation nach einem Brand
Details
Einzelpreise pro Person
• Kurs: auf Anfrage.
Bezahlung / Kostenübernahme
• Vorab per Überweisung.• Firmenkunden: per Rechnung
Dauer
ca. 3 Stunden (Theorie: 2 UE á 45 Min., Praxis: ca. 3 UE á 45 Min., inkl. Pause)Qualifikation
Brandschutzobfrau/obmannGültigkeit
3 JahreHinweise
• Festes Schuhwerk und witterungsangepasste Kleidung für Praxisübungen im Freien.• Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Sehhilfe mit.