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Exposé: EH-12/26 (ID: 7517)

Erste Hilfe Kurs: Die Ersthelfer-Ausbildung für alle!

Kurz-Beschreibung

Qualifizierende Ausbildung für Ersthelfende. Für privat, Beruf, Betriebe und alle Führerscheinklassen.



Von (Beginn)

Montag, 23.03.2026   08:00 Uhr



Bis (Ende)

Montag, 23.03.2026   15:30 Uhr



Kosten

47,- €  pro Person    Rabattpreis:  44,- €



Teilnahmeplätze (Echtzeit)


Schulungsort

 Marzahn  



Details

Bezeichnung
EH-12/26   (ID: 7517)

Einzelpreis pro Person
• Kurs: 47,-
Optional, an unseren Kursorten ohne Buchung, zzgl.:
• Führerschein-Sehtest: 2,- € (inkl. MwSt.)

Rabattpreis pro Person mit Aktionsgutschein oder Rabatt-Flyer
Rabattpreis des Aktionsgutscheins oder Rabatt-Flyers (mit dem Stempel der Fahrschule):
• der Kurs: nur 44,-

Bezahlung / Kostenübernahme
• Vorab per Überweisung oder am Schulungstag in bar.
Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger (BG/UK) bzw. Gutschein der Unfallkasse Berlin.

Dauer
1 Tageskurs (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)

Qualifikation
Ersthelfer/in / betriebliche/r Ersthelfer/in

Gültigkeit
Bis 23.03.2028.

Hinweise
• Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Sehhilfe mit.
Rabattpreis nur für Selbstzahlende mit gültigem Aktionsgutschein (Rabatt-Coupon oder -Flyer) mit Stempel der Fahrschule, gilt p.P. und nur wenn Rabattpreis ausgewiesen!
 

Zielgruppe

Wer sollte eine Ersthelferausbildung absolvieren?

Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden!

 
Ersthelfende sind die ersten Personen, welche einem verletzten oder erkrankten Menschen helfen können.
Unfälle oder Erkrankungen gehören zum alltäglichen Leben. Es ist für jeden wichtig zu wissen, wie in bestimmten Situationen bestmöglich geholfen werden kann und was z.B. bei einem (Verkehrs-)Unfall oder einem Schlaganfall zu tun ist oder worauf es bei einem Atem- und Kreislaufstillstand ankommt.
Ein jeder ist potenziell Ersthelfender - und zur Ersten Hilfe verpflichtet - besonders Verkehrsteilnehmer/innen!

Da die Hilfeleistung also jeden betreffen kann, lässt sich keine bestimmte Zielgruppe festlegen. Der Besuch einer Ersthelferausbildung und das Erlernen von Erste-Hilfe-Maßnahmen empfiehlt sich für:
Einen jeden!
Exponierte Personen- und Berufsgruppen.
med. -Pflege und -Betreuung (Altenpfleger/in, Pflegehelfer/in, Pflege- und Betreuungsassistenten/innen).
Medizin/Behandlung, (Zahn-)Arztpraxen, Behandlungspraxen (z.B. Physiotherapie)
Handwerk, Bau, Industrie und Verkehr.
Büro, Verwaltung und Einrichtungen.
Und viele mehr...
Diese Ersthelferausbildung ist Pflicht, z.B. für:
Betriebliche Ersthelfende / Ersthelfende im Betrieb (EH-Grundausbildung und alle 2 Jahre Erste-Hilfe-Fortbildung).
Fahrschüler/innen LKW-Führerschein, Führerscheinbewerber/innen: C1, C1E, C, CE und Bus D1, D1E, D, DE.
Fahrschüler/innen PKW-Führerschein, Führerscheinbewerber/innen: B, B96, BE, L, T. (ehemals LSM - Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Fahrschüler/innen Motorrad-Führerschein (Krad), Führerscheinbewerber/innen: A1, A2, A, AM. (ehemals LSM)
Die Zulassung zum Physikum.
Prüfungszulassung in verschiedenen Berufen, z.B.:
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA),
Medizinisch-Technische-Assistenten/innen (MTA) oder
Medizinische Fachangestellte (MFA) bzw. Arzthelfer/innen.
Erwerb des Personenbeförderungsscheins.
Erwerb der Privat-Piloten-Lizenz (PPL) - Privatpilotenschein / Segelflugschein.
Erwerb der Jugendleitercard (JuLeiCa), Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit / Jugendleiter/innen.
Und viele andere...

Information für Fahrschüler/innen:
Der Erste Hilfe - Kurs ist Pflicht und eine Voraussetzung zur Beantragung des Führerscheines.
Kostenübernahme durch die Fahrschule/Betrieb:
Erfragen Sie einfach in Ihrer Fahrschule oder Ihrem Betrieb, ob die Kosten für den Erste Hilfe - Kurs übernommen werden. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich unser Kostenübernahmeformular!


Information für Arbeitgeber (Ausbildung betriebliche Ersthelfende):
Nach § 10 ArbSchG sind vom Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind. Hierzu zählt die 9 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Erster Hilfe und die Benennung der ausgebildeten betrieblichen Ersthelfenden (Infos zur Mindestanzahl der Ersthelfenden im Betrieb). Weiteres wird in den UVV, BGV A1 § 2 und § 24 geregelt.

Die Übernahme der Ausbildungskosten für betriebliche Ersthelfende ist durch den Unfallversicherungsträger möglich!

 

Lehrinhalte

Die Erste-Hilfe-Ausbildung der ANB

Lernen Sie in Notsituationen richtig zu handeln und helfen zu können und rüsten Sie sich für Notfälle im privaten und beruflichen Umfeld.

Wir vermitteln künftigen Ersthelfenden in diesem Erste-Hilfe-Lehrgang fundiertes Wissen, unter anderem:
Gesetzliche Bestimmungen zur Hilfeleistung.
Grundlage der Ersten Hilfe: die Rettungskette.
Das richtige Verhalten an einem Unfallort.
Das Erkennen und die Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Atem- und Kreislaufstörungen und -Stillstand (Wiederbelebung/Reanimation).
Darüber hinaus weitere lebensgefährliche Zustände, Erkrankungen und Verletzungen wie:
Bewusstlosigkeit, Schockzustände,
Schlaganfall, Herzinfarkt und Krampfanfall,
Amputations- und Fremdkörperverletzungen, starke Blutungen,
Hitze- und Kälteschäden (Verbrennung/Verbrühung, Unterkühlung/Erfrierung),
Frakturen (Knochenbrüche), Gelenkverletzungen, Brustkorb- und Bauchverletzungen,
Insektenstiche, allergische Reaktionen (Anaphylaxie), Verlegung der Atemwege/Verschlucken,
Stromunfälle und Vergiftungen.
Das theoretisch erlernte Wissen wird in praktischen Übungen trainiert und gefestigt, um wichtige Maßnahmen zu beherrschen und im Notfall schnell und richtig handeln zu können.
Um das erlernte Ersthelferwissen und die Handgriffe aufzufrischen und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfehlen wir alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung zu absolvieren.

Für betriebliche Ersthelfende schreiben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung in 2-jährigen Abständen vor.



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
Der Dozent ist sehr kompetent, charmant und schafft es so ein ernstes wichtiges Thema humorvoll und wirklich professionell zu vermitteln. Man hat nicht nur Spaß, sondern nimmt wirklich was für sich mit.
Der Kurs war gut und hilfreich. Die Dozentin hat den Kurs sehr gut strukturiert, professionell und auch unterhaltsam abgehalten. Ich werde den Auffrischungskurs in zwei Jahren sicherlich wieder hier machten.
Sehr angenehme Atmosphäre, nicht zu trocken und zu steif mit den Themen umgegangen. Gerne komme ich in 2 Jahren wieder.
mein Kurs war am 08.02. / 8 Uhr Beginn, ich habe leider den Namen der Dame vergessen, es war wirklich sehr gut und ich freue mich auf weitere Kurse bei Ihnen
M. K.
DuB
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Ausgezeichnet!
Die Dozentin hat gerockt! Trotz der Hitze hat sie mit Ihrem Talent den Kurs sehr praxisorientiert durchgeführt. Vielen Dank für die Qualität und Sicherheit die sie mir mit auf den Weg gibt in Sachen Erste Hilfe! Achso, ganz wichtig, die Bestuhlung vor Ort war mega bequem, keine Billo-Stühle sondern echt sehr angenehm! Danke!
Es war fachlich super aufgebaut und gut verständlich! Perfekt!
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Ausgezeichnet!
Mit vielen Beispielen versehener Kurs. Auch durch das "Rollenspiel" der Dozentin, ein einprägsamer Kurs.
Hab viel gelernt
Würde immer bei Euch den EH Kurs machen
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Ausgezeichnet!
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
Der Auffrischkurs war heute sehr interessant und auch nötig. Hat mir persönlich sehr viele neue aktuelle Erkenntnisse in der "Ersten Hilfe" gegeben, freue mich daher, dass ich daran im Interesse meines Unternehmens (DB AG) teilnehmen durfte. Die sehr nette Trainerin hat auch verschiedene "Erste Hilfe" Szenarien in den Unterricht dynamisch eingebracht, was ich sehr gut fand, weiter so !!!
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 323c StGB ...
FMer