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Brandschutzordnung

Teil B (spezifische Anordnungen)


Worum geht es in Teil B der Brandschutzordnung?


Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen – Teil B der Brandschutzordnung beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall und beinhaltet so zum Beispiel detailliertere Informationen zur Eindämmung von Bränden und zur objektbezogenen Einschränkung einer Rauchausbreitung.


Für wen gilt der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt, für das die Brandschutzordnung gilt, aufhalten. 
Teil B betrifft also z.B. Bewohner oder Beschäftigte in einem Betrieb. Mit dem Teil B der BSO erhalten diese Personen eine spezielle Übersicht über Anweisungen und Maßnahmen im Brandfall in dem Objekt.


Was beinhaltet der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung ist unterteilt von a) bis m) und beinhaltet in diesen Punkten die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis
    • Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift
  2. Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
  3. Brandverhütung
    • Umgang und Verbote zum rauchen,
    • zu Feuer und Zündquellen,
    • zur Lagerung brennbarer Materialien etc.
  4. Brand- und Rauchausbreitung
    • Anhäufung brennbarer Stoffe
    • Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss)
    • Rauch und -Wärmeabzugsanlagen etc.
  5. Flucht- und Rettungswege
    • Detaillierte Informationen und Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
    • Brandmelder
    • Hausalarm
    • Feuerlöscher
    • Wandhydranten etc.
  7. Verhalten im Brandfall
    • Verhaltensregeln und
    • spezielle, auf den Betrieb bzw. das Objekt bezogene Anordnungen
  8. Brand melden
    • Anweisungen/Anmerkungen zu Brandmeldern,
    • zum Absetzen des Notrufes oder
    • zur Brandmeldezentrale etc.
  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
    • Angaben hinsichtlich vorhandener Warneinrichtungen oder
    • zur Bedeutung akustischer und/oder optischer Warneinrichtungen- und Signale etc.
  10. In Sicherheit bringen
    • Grundsätzliche und betriebsspezifische bzw. besondere Personengruppen betreffende Handlungsanweisungen
  11. Löschversuch unternehmen
    • Anweisungen zum Unternehmen von Löschversuchen
  12. Besondere Verhaltensregeln
    • Meldung an Objektverantwortliche,
    • Verhalten nach Fehlalarm,
    • Verhalten auf dem Gelände oder in bestimmten Bereichen usw.
  13. Anhang
    • je nach Notwendigkeit,
    • z.B. Feuerwehrpläne

Regelungen zum Teil B der Brandschutzordnung


Teil B der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell das Erstellen, der Inhalt und die Gliederung.
Für Teil B ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN 476-1 zu verwenden. Die Schrift und Grafikgestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig und verständlich sein. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, die persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren bzw. diese quittieren zu lassen. […]

Teil B der Brandschutzordnung wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgehändigt bzw. diesen zur Kenntnis gegeben und muss einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, unterwiesen werden, der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren. Die betriebliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
Ich war im Kurs bei der ANB, er wurde trotz der aktuellen Situation sehr lehrreich und erfrischend durchgeführt. Alle Fragen und Themen wurden umfangreich beantwortet, dabei die Teilnehmer sehr gut eingebunden. Obwohl man schon mehrmals beim Kurs war, hat man doch wieder was Neues dazu gelernt. Vielen Dank!
Der gestrige Fortbildungskurs war sehr gut geleitet. Es hat Spaß gemacht mit zu arbeiten und die Zeit ist dementsprechend verflogen. So wird eine "Zwangsveranstaltung" schnell zu einem angenehmem und unterhaltsamem Tag. Danke an die gute Dozentin
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
sehr gut - weiter so !!!!!
durch die "besonderen" Dozenten ist der Stoff nicht so trocken
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Ausgezeichnet!
Besonders gut fand ich die Art und Weise wie die Trainerin auf Dinge aufmerksam gemacht hat. Zum Beispiel wie man sich verhalten muss wenn jemand plötzlich einen Krampfanfall bekommt während man ihn in die stabile Seitenlage bringen will. Solche Situationen können passieren aber während eines Kurses denkt man an so etwas gar nicht, weil es nicht echt ist. Das war spitze von Ihr auch auf solche Sachen den Fokus zu legen.
Ich möchte mich sehr gerne noch einmal bei Herrn Bredlau für den Kurs bedanken. Er ist offensichtlich sehr passioniert, was den Brandschutz angeht, und hat seine Begeisterung auf mich übertragen.
Der Erste-Hilfe-Kurs ähnelte einem Drama von William Shakespeares und das meine ich positiv. Anschaulicher hätte man es nicht machen können. Der sehr freundliche und humorvoll ironische Umgang mit den Schülern lässt Gelerntes besser einprägen. Also Daumen hoch 👍
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
Oh mein Gott dachte ich. Erste Hilfe Kurs, 9 Stunden langweilige Theorie. Aber Der Dozent war echt gut. Durch seine Witze, aber auch seine lockere Art und Weise, wurde aus langweiliger Theorie, ein sehr spannender Tag.
Vielen Dank! Sehr informativer, aber locker und witzig gestalteter Ersthelfer Kurs!
eine dozentin, wie man sie sich vorstellt, mit kompetenz, humor u freundlichkeit, danke für diesen tag :)
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!