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 Hell auf Dunkel  

Brandschutzordnung

Teil B (spezifische Anordnungen)


Worum geht es in Teil B der Brandschutzordnung?


Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen – Teil B der Brandschutzordnung beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall und beinhaltet so zum Beispiel detailliertere Informationen zur Eindämmung von Bränden und zur objektbezogenen Einschränkung einer Rauchausbreitung.


Für wen gilt der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt, für das die Brandschutzordnung gilt, aufhalten. 
Teil B betrifft also z.B. Bewohner oder Beschäftigte in einem Betrieb. Mit dem Teil B der BSO erhalten diese Personen eine spezielle Übersicht über Anweisungen und Maßnahmen im Brandfall in dem Objekt.


Was beinhaltet der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung ist unterteilt von a) bis m) und beinhaltet in diesen Punkten die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis
    • Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift
  2. Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
  3. Brandverhütung
    • Umgang und Verbote zum rauchen,
    • zu Feuer und Zündquellen,
    • zur Lagerung brennbarer Materialien etc.
  4. Brand- und Rauchausbreitung
    • Anhäufung brennbarer Stoffe
    • Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss)
    • Rauch und -Wärmeabzugsanlagen etc.
  5. Flucht- und Rettungswege
    • Detaillierte Informationen und Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
    • Brandmelder
    • Hausalarm
    • Feuerlöscher
    • Wandhydranten etc.
  7. Verhalten im Brandfall
    • Verhaltensregeln und
    • spezielle, auf den Betrieb bzw. das Objekt bezogene Anordnungen
  8. Brand melden
    • Anweisungen/Anmerkungen zu Brandmeldern,
    • zum Absetzen des Notrufes oder
    • zur Brandmeldezentrale etc.
  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
    • Angaben hinsichtlich vorhandener Warneinrichtungen oder
    • zur Bedeutung akustischer und/oder optischer Warneinrichtungen- und Signale etc.
  10. In Sicherheit bringen
    • Grundsätzliche und betriebsspezifische bzw. besondere Personengruppen betreffende Handlungsanweisungen
  11. Löschversuch unternehmen
    • Anweisungen zum Unternehmen von Löschversuchen
  12. Besondere Verhaltensregeln
    • Meldung an Objektverantwortliche,
    • Verhalten nach Fehlalarm,
    • Verhalten auf dem Gelände oder in bestimmten Bereichen usw.
  13. Anhang
    • je nach Notwendigkeit,
    • z.B. Feuerwehrpläne

Regelungen zum Teil B der Brandschutzordnung


Teil B der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell das Erstellen, der Inhalt und die Gliederung.
Für Teil B ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN 476-1 zu verwenden. Die Schrift und Grafikgestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig und verständlich sein. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, die persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren bzw. diese quittieren zu lassen. […]

Teil B der Brandschutzordnung wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgehändigt bzw. diesen zur Kenntnis gegeben und muss einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, unterwiesen werden, der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren. Die betriebliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
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Die Ausbilderin war eine sehr umsichtige und erfahrene Kursleiterin. Es war sehr informativ und praxisbezogen.
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War sehr gut und schon hab ich einen Job. Danke nochmals
Ich habe einen Erste-Hilfe-Kurs am Standort Marzahn bei der ANB absolviert. Ich bin super zufrieden! Der Dozent war sehr freundlich, aufgeschlossen und kompetent. Durch seine sympathische und offene Art schuf er eine angenehme Atmosphäre. Auch für regelmäßige Pausen wurde gesorgt, weswegen man sich immer gut konzentrieren konnte. Trotz meines Studiums der Humanmedizin habe ich viel Neues gelernt und fühle mich sehr gut vorbereitet!
Die Ausbilderin macht einen guten Job in diesem Kurs. Wir waren eine super Truppe heute, wir haben viel gelacht, kein trockener langweiliger Unterricht. Und für Menschen die körperlich nicht so auf den Knien hocken können wird die Puppe einfach auf einen Tisch gelegt. Herzdruck Massage, stabile Seitenlage, Druckverband und noch viel mehr wurde uns mit voller Begeisterung beigebracht. Ps. Der Schockzustand war Filmreif. vielen Dank. N. R.
Die Dozentin hat alles sehr gut erklärt und war sehr nett.
Einfach top
Der Dozent hat den Erstehilfe-Kurs für mein Empfinden souverän, fachkundig, aufmerksam und mit guten Gefühl für die Teilnehmer geleitet. Daumen hoch. Top !
Die Dozentin hat den Kurs sehr interessant gestalltet und hat nicht alles einfach in den Raum geworfen. Sie hat sich Zeit für unsere Fragen genommen. Sobald wir etwas nicht verstanden haben bzw.etwas gemacht haben was nicht korrekt war hat Sie uns sofort darauf hingewiesen aber auch in einem ordentlichen Umgangston.
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Ausgezeichnet!
Der gestrige Fortbildungskurs war sehr gut geleitet. Es hat Spaß gemacht mit zu arbeiten und die Zeit ist dementsprechend verflogen. So wird eine "Zwangsveranstaltung" schnell zu einem angenehmem und unterhaltsamem Tag. Danke an die gute Dozentin