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 Hell auf Dunkel  

Brandschutzordnung

Teil B (spezifische Anordnungen)


Worum geht es in Teil B der Brandschutzordnung?


Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen – Teil B der Brandschutzordnung beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall und beinhaltet so zum Beispiel detailliertere Informationen zur Eindämmung von Bränden und zur objektbezogenen Einschränkung einer Rauchausbreitung.


Für wen gilt der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt, für das die Brandschutzordnung gilt, aufhalten. 
Teil B betrifft also z.B. Bewohner oder Beschäftigte in einem Betrieb. Mit dem Teil B der BSO erhalten diese Personen eine spezielle Übersicht über Anweisungen und Maßnahmen im Brandfall in dem Objekt.


Was beinhaltet der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung ist unterteilt von a) bis m) und beinhaltet in diesen Punkten die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis
    • Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift
  2. Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
  3. Brandverhütung
    • Umgang und Verbote zum rauchen,
    • zu Feuer und Zündquellen,
    • zur Lagerung brennbarer Materialien etc.
  4. Brand- und Rauchausbreitung
    • Anhäufung brennbarer Stoffe
    • Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss)
    • Rauch und -Wärmeabzugsanlagen etc.
  5. Flucht- und Rettungswege
    • Detaillierte Informationen und Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
    • Brandmelder
    • Hausalarm
    • Feuerlöscher
    • Wandhydranten etc.
  7. Verhalten im Brandfall
    • Verhaltensregeln und
    • spezielle, auf den Betrieb bzw. das Objekt bezogene Anordnungen
  8. Brand melden
    • Anweisungen/Anmerkungen zu Brandmeldern,
    • zum Absetzen des Notrufes oder
    • zur Brandmeldezentrale etc.
  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
    • Angaben hinsichtlich vorhandener Warneinrichtungen oder
    • zur Bedeutung akustischer und/oder optischer Warneinrichtungen- und Signale etc.
  10. In Sicherheit bringen
    • Grundsätzliche und betriebsspezifische bzw. besondere Personengruppen betreffende Handlungsanweisungen
  11. Löschversuch unternehmen
    • Anweisungen zum Unternehmen von Löschversuchen
  12. Besondere Verhaltensregeln
    • Meldung an Objektverantwortliche,
    • Verhalten nach Fehlalarm,
    • Verhalten auf dem Gelände oder in bestimmten Bereichen usw.
  13. Anhang
    • je nach Notwendigkeit,
    • z.B. Feuerwehrpläne

Regelungen zum Teil B der Brandschutzordnung


Teil B der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell das Erstellen, der Inhalt und die Gliederung.
Für Teil B ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN 476-1 zu verwenden. Die Schrift und Grafikgestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig und verständlich sein. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, die persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren bzw. diese quittieren zu lassen. […]

Teil B der Brandschutzordnung wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgehändigt bzw. diesen zur Kenntnis gegeben und muss einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, unterwiesen werden, der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren. Die betriebliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
Der Auffrischkurs war heute sehr interessant und auch nötig. Hat mir persönlich sehr viele neue aktuelle Erkenntnisse in der "Ersten Hilfe" gegeben, freue mich daher, dass ich daran im Interesse meines Unternehmens (DB AG) teilnehmen durfte. Die sehr nette Trainerin hat auch verschiedene "Erste Hilfe" Szenarien in den Unterricht dynamisch eingebracht, was ich sehr gut fand, weiter so !!!
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 323c StGB ...
FMer
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
mir hat die Dozentin die Themen sehr gut übermittelt und sie sehr gut verstanden
Die Trainerin macht einen super Job, immer noch so viel Leidenschaft für dieses, wenn auch teilweise schwere Thema und das nach 22 Jahren. Ich freu mich auf die "Auffrischung" in 2 Jahren. Machen Sie weiter so und bleiben Sie ihrer Art treu, denn das machte den Kurs so toll. Vielen Dank.
Der Dozent hat super Arbeit geleistet
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Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
Der Kursleiter hat mit viel Humor die wichtigsten Dinge sehr gut vermitteln können.
Sehr angenehmes Klima, frisch nicht langweilig sehr gute Stimmung und somit viel dazu gelernt. Im nachstellen von Situationen hat Frau B. einen super Job gemacht. Sehr zu empfehlen.
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Ausgezeichnet!
Sehr lehrreich der Auffrischungskurs . Sehr locker gestaltet. Alle zwei Jahre immer wieder eine Überraschung wie der Kurs gestaltet wird.
Ich hatte heute eine Ersthelferausbildung bei der ANB.
Der Dozent hat den Stoff in einer sehr lockeren Stimmung mit einer großen Portion Humor übermittelt.
Ach die Gruppe war sehr lustig und entspannt.
Wir haben verschiedene Unfallsituationen durchgespielt und konnten uns alle an der "Neuen Stabilen Seitenlage" und am Anlegen eines Druckverbandes ausprobieren.
Die 7,5 Stunden sind wie im Flug vergangen.
Danke!
(Übersetzt von Google) Obwohl es den ganzen Tag dauert, kommt man problemlos durch. Der Dozent war unglaublich nett und cool und wirkte sehr erfahren. Wenn Sie dort Ihren Führerschein abholen, besorgen Sie sich unbedingt zuerst den farbenfrohen Flyer der Fahrschule. Also 35 statt 47,40 Euro. (Original) Although it takes all day you get through it easily. The Dozent was incredibly nice and cool and seemed very experienced. If you go there for your drivers license make sure to get that colorful flyer from the driving school first. So it’s 35 instead of 47,40 Euros.
Der Kurs war gut und hilfreich. Die Dozentin hat den Kurs sehr gut strukturiert, professionell und auch unterhaltsam abgehalten. Ich werde den Auffrischungskurs in zwei Jahren sicherlich wieder hier machten.
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Ausgezeichnet!