Themen
 Hell auf Dunkel  

Brandschutzordnung

Teil C (bestimmte Aufgaben und Funktionen)


Worum geht es in Teil C der Brandschutzordnung?


Teil C ist der dritte und letzte Teil der Brandschutzordnung und regelt Funktionen und Aufgaben für bestimmte Personen bzw. Mitarbeiter im Betrieb.


Für wen gilt der Teil C der Brandschutzordnung?


Teil C der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Personen mit besonderer Verantwortung im Betrieb, z.B. Träger der Einrichtung, Eigentümer oder Betreiber, beziehungsweise an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind.
Personen im Betrieb, die über eine brandschutztechnische Ausbildung verfügen, sind in der Regel Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer.


Was beinhaltet der Teil C der Brandschutzordnung?


Teil C der Brandschutzordnung fasst die wichtigen Schritte und Maßnahmen der Personen mit besonderer Verantwortung, zur Vermeidung von Bränden zusammen, gibt Handlungsanweisungen und die Struktur der Brandschutzorganisation wieder und ist unterteilt von a) bis h).

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis mit besonderen Aufgaben
  2. Brandverhütung
    • Benennen von Verantwortlichen Personen für Tätigkeiten im Brandschutzbereich
  3. Meldung und Alarmierungsablauf
    • Für den Notruf/die Weiterleitung verantwortliche Personen
    • Den Alarm auslösen
    • Bestimmte Personen (Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte) unterrichten
  4. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
    • Personen/Verletzte betreuen
    • besondere technische Einrichtungen (z.B. Photovoltaikanlage, Heizungsanlage) außer Betrieb nehmen oder in einen sicheren Betriebszustand bringen
  5. Löschmaßnahmen
    • Löschbereiche für die Brandschutzkräfte
    • Verhinderung der unkontrollierten Ausbreitung kontaminierten Löschwassers
  6. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
    • Lotsen aufstellen / postieren
    • Ansprechperson für die Feuerwehr bereitstellen
    • Feuerwehrordner bereithalten
  7. Nachsorge
    • Sicherung der Brandstelle
    • Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen
  8. Anhang
    • Alarmplan,
    • Etagenpläne,
    • Flucht- und Rettungswegplan,
    • BSO Teil A als Aushang,
    • Sicherheitsdatenblätter etc.

Regelungen zum Teil C der Brandschutzordnung


Teil C der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell der Inhalt, die Gliederung und ergänzende Textempfehlungen.
Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil C muss den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben mindestens in Papierform übergeben werden. Es ist anzuraten, die Ausgabe und persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren und diese quittieren zu lassen. […]



Leben retten lernen! ...weitersagen:


ANB auf Facebook liken