Brandschutzordnung
Teil A (Aushang)
Worum geht es in Teil A der Brandschutzordnung?
Beim Teil A der Brandschutzordnung handelt es sich um den Aushang „Verhalten im Brandfall“.
Er stellt Regeln zum Verhüten von Bränden und zum richtigen Verhalten im Brandfall in folgendem Muster dar:
Maßnahme – Sicherheits-/Rettungszeichen ISO 7010 – Handlungsanweisung.
In der Brandschutzordnung Teil A kommen nach ISO 7010 genormte Verbots-, Brandschutz- und Rettungszeichen zur Anwendung, zum Beispiel:Brandschutzzeichen ISO 7010 F005 „Brandmelder“ oder auch
Rettungszeichen ISO 7010 E002 „Notausgang“ mit Zusatzzeichen E005 „Pfeil“ als Fluchtwegzeichen.
Für wen gilt der Teil A der Brandschutzordnung?
Teil A der Brandschutzordnung betrifft alle im Objekt anwesenden Personen und ist für jeden ersichtlich, also für alle Bewohner, Mitarbeiter sowie für Betriebs- oder Objektfremde (z.B. Besucher, Kunden), die sich (auch nur vorübergehend) im Gebäude aufhalten auszuhängen.
Es geht besonders darum, dass jede Person im Objekt schnell und einfach erkennen können muss, wie Brände zu verhüten sind und welches Verhalten im Brandfall richtig ist.
Was beinhaltet der Teil A der Brandschutzordnung?
Teil A der Brandschutzordnung (der Aushang) veranschaulicht den Ablauf und die Verhaltensanweisungen im Brandfall, wie zum Beispiel das Auslösen des Feuermelders, das Absetzen eines Notrufes, die Nutzung des ausgewiesenen Fluchtweges etc.
Im Einzelnen:
- Allgemein, zum Verhüten von Bränden, sind
- offene Flammen oder Feuer,
- offene Zündquellen und Rauchen verboten.
- Im Brandfall Ruhe bewahren und Brand melden, z.B. durch
- Betätigen eines Handfeuermelders,
- Absetzen eines Notrufes (112).
- In Sicherheit bringen:
- gefährdete Personen warnen (ggf. durch Betätigen des Hausalarms),
- Hilflose mitnehmen,
- Türen schließen (zur Vermeidung einer Rauch-/Brandausbreitung),
- gekennzeichneten Fluchtwegen folgen,
- Aufzüge im Brandfall nicht benutzen,
- Sammelstelle aufsuchen und auf Anweisungen achten.
- Einen Löschversuch unternehmen,
- Feuerlöscher,
- einen Löschschlauch (wenn vorhanden),
- Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen.
Löschversuche sind nur bei Entstehungsbränden und nur dann zu unternehmen, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Beachten Sie in jedem Fall den Eigenschutz und das richtige Vorgehen zum Löschen eines Entstehungsbrandes!
Muster der Brandschutzordnung Teil A
Regelungen zum Teil A der Brandschutzordnung
Teil A der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, u.a. Überschriften, Schlagwörter, Texte und Symbole, welche im Aushang zu verwenden sind.
Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden. Teil A muss mit einem 10 mm breiten Rand in Farbe Rot versehen sein. […]