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 Hell auf Dunkel  

Brandschutzordnung

Teil A (Aushang)


Worum geht es in Teil A der Brandschutzordnung?


Beim Teil A der Brandschutzordnung handelt es sich um den Aushang „Verhalten im Brandfall“.
Er stellt Regeln zum Verhüten von Bränden und zum richtigen Verhalten im Brandfall in folgendem Muster dar:
Maßnahme  –  Sicherheits-/Rettungszeichen ISO 7010  –  Handlungsanweisung.
In der Brandschutzordnung Teil A kommen nach ISO 7010 genormte Verbots-, Brandschutz- und Rettungszeichen zur Anwendung, zum Beispiel:

Brandschutzordnung Teil A - Brandmelder
Brandschutzzeichen ISO 7010 F005 „Brandmelder“ oder auch


Brandschutzordnung Teil A - Fluchtweg
Rettungszeichen ISO 7010 E002 „Notausgang“ mit Zusatzzeichen E005 „Pfeil“ als Fluchtwegzeichen.


Für wen gilt der Teil A der Brandschutzordnung?


Teil A der Brandschutzordnung betrifft alle im Objekt anwesenden Personen und ist für jeden ersichtlich, also für alle Bewohner, Mitarbeiter sowie für Betriebs- oder Objektfremde (z.B. Besucher, Kunden), die sich (auch nur vorübergehend) im Gebäude aufhalten auszuhängen.

Es geht besonders darum, dass jede Person im Objekt schnell und einfach erkennen können muss, wie Brände zu verhüten sind und welches Verhalten im Brandfall richtig ist.


Was beinhaltet der Teil A der Brandschutzordnung?


Teil A der Brandschutzordnung (der Aushang) veranschaulicht den Ablauf und die Verhaltensanweisungen im Brandfall, wie zum Beispiel das Auslösen des Feuermelders, das Absetzen eines Notrufes, die Nutzung des ausgewiesenen Fluchtweges etc.
Im Einzelnen:
  1. Allgemein, zum Verhüten von Bränden, sind
    • offene Flammen oder Feuer,
    • offene Zündquellen und Rauchen verboten.

  2. Im Brandfall Ruhe bewahren und Brand melden, z.B. durch
    • Betätigen eines Handfeuermelders,
    • Absetzen eines Notrufes (112).

  3. In Sicherheit bringen:
    • gefährdete Personen warnen (ggf. durch Betätigen des Hausalarms),
    • Hilflose mitnehmen,
    • Türen schließen (zur Vermeidung einer Rauch-/Brandausbreitung),
    • gekennzeichneten Fluchtwegen folgen,
    • Aufzüge im Brandfall nicht benutzen,
    • Sammelstelle aufsuchen und auf Anweisungen achten.

  4.  Einen Löschversuch unternehmen,
    • Feuerlöscher,
    • einen Löschschlauch (wenn vorhanden),
    • Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen.
Löschversuche sind nur bei Entstehungsbränden und nur dann zu unternehmen, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Beachten Sie in jedem Fall den Eigenschutz und das richtige Vorgehen zum Löschen eines Entstehungsbrandes!

Muster der Brandschutzordnung Teil A


Brandschutzordnung Teil A (Aushang)


Regelungen zum Teil A der Brandschutzordnung


Teil A der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, u.a. Überschriften, Schlagwörter, Texte und Symbole, welche im Aushang zu verwenden sind.
Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden. Teil A muss mit einem 10 mm breiten Rand in Farbe Rot versehen sein. […]



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
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Ausgezeichnet!
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Selten einen Menschen getroffen der seinen Job mit soviel Leidenschaft ausübt. Ich kann den Erste Hilfe Kurs nur weiterempfehlen - sehr informativ und keinesfalls langweilig!!!vielen Dank dafür gerne wieder
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Ausgezeichnet!
Ersthelferauffrischung bei der ANB absolviert.
Ein Dozent der es versteht zu begeistern und selbst trockene Themen praxisnah vermitteln kann. Ganz großes Kino!!!
Da komme ich in zwei Jahren gerne wieder.
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Ausgezeichnet!
Der Kurs war sehr hilfreich, kurzweilig, und der Trainer ist sehr gezielt auf unsere Fragen und Umstände im Betrieb eingegangen. Danke schön!
Der Kurs war super informativ und lehrreich, die Kursleiterin hat den Stoff sehr anschaulich und anhand von konkreten Beispielen vermittelt.
Sehr gut und jederzeit wieder!
Weiter so! Vielen Dank!
Der Dozent war sehr freundlich und kompetent.
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
Der Auffrischkurs war heute sehr interessant und auch nötig. Hat mir persönlich sehr viele neue aktuelle Erkenntnisse in der "Ersten Hilfe" gegeben, freue mich daher, dass ich daran im Interesse meines Unternehmens (DB AG) teilnehmen durfte. Die sehr nette Trainerin hat auch verschiedene "Erste Hilfe" Szenarien in den Unterricht dynamisch eingebracht, was ich sehr gut fand, weiter so !!!
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 323c StGB ...
FMer
Die erst Hilfe Auffrischung hat viel Spaß gemacht. Sehr informativ und viele Beispiele am lebenden Menschen, dadurch nicht so trocken. Es hat viel Spaß gemacht!
2 sehr engagierte und freundliche Kursleiter
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
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Ausgezeichnet!