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Brandschutzordnung

Teil B (spezifische Anordnungen)


Worum geht es in Teil B der Brandschutzordnung?


Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen – Teil B der Brandschutzordnung beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall und beinhaltet so zum Beispiel detailliertere Informationen zur Eindämmung von Bränden und zur objektbezogenen Einschränkung einer Rauchausbreitung.


Für wen gilt der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt, für das die Brandschutzordnung gilt, aufhalten. 
Teil B betrifft also z.B. Bewohner oder Beschäftigte in einem Betrieb. Mit dem Teil B der BSO erhalten diese Personen eine spezielle Übersicht über Anweisungen und Maßnahmen im Brandfall in dem Objekt.


Was beinhaltet der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung ist unterteilt von a) bis m) und beinhaltet in diesen Punkten die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis
    • Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift
  2. Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
  3. Brandverhütung
    • Umgang und Verbote zum rauchen,
    • zu Feuer und Zündquellen,
    • zur Lagerung brennbarer Materialien etc.
  4. Brand- und Rauchausbreitung
    • Anhäufung brennbarer Stoffe
    • Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss)
    • Rauch und -Wärmeabzugsanlagen etc.
  5. Flucht- und Rettungswege
    • Detaillierte Informationen und Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
    • Brandmelder
    • Hausalarm
    • Feuerlöscher
    • Wandhydranten etc.
  7. Verhalten im Brandfall
    • Verhaltensregeln und
    • spezielle, auf den Betrieb bzw. das Objekt bezogene Anordnungen
  8. Brand melden
    • Anweisungen/Anmerkungen zu Brandmeldern,
    • zum Absetzen des Notrufes oder
    • zur Brandmeldezentrale etc.
  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
    • Angaben hinsichtlich vorhandener Warneinrichtungen oder
    • zur Bedeutung akustischer und/oder optischer Warneinrichtungen- und Signale etc.
  10. In Sicherheit bringen
    • Grundsätzliche und betriebsspezifische bzw. besondere Personengruppen betreffende Handlungsanweisungen
  11. Löschversuch unternehmen
    • Anweisungen zum Unternehmen von Löschversuchen
  12. Besondere Verhaltensregeln
    • Meldung an Objektverantwortliche,
    • Verhalten nach Fehlalarm,
    • Verhalten auf dem Gelände oder in bestimmten Bereichen usw.
  13. Anhang
    • je nach Notwendigkeit,
    • z.B. Feuerwehrpläne

Regelungen zum Teil B der Brandschutzordnung


Teil B der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell das Erstellen, der Inhalt und die Gliederung.
Für Teil B ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN 476-1 zu verwenden. Die Schrift und Grafikgestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig und verständlich sein. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, die persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren bzw. diese quittieren zu lassen. […]

Teil B der Brandschutzordnung wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgehändigt bzw. diesen zur Kenntnis gegeben und muss einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, unterwiesen werden, der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren. Die betriebliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).



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Bewertungen unserer Teilnehmenden
Super Tag, extrem kurzweilig, viel Spaß gehabt, die Kursleiterin ist echt top. Hab schon so einige Erste Hilfe Kurse mitgemacht aber so noch nicht. Weiter so 👍
Immer wieder Schade wenn die generelle Kurslaune unter den Kursteilnehmern leidet, weil diese meist gezwungen da sind.
Von Ihrer Seite aber alles Super.
Die Dozentin war sehr kompetent und freundlich.
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
Wir von der DGS waren zufällig die einzigen im Kurs. Das war total super, weil wir so konkreteren Austausch abhalten und mehr Rückfragen stellen konnten.
Zudem gab es eine lustige Atmosphäre, die vom Kursleiter aufrecht erhalten wurde. Der Kurs war sehr angenehm gestaltet. Es war auch toll, bei den Beispielfeuerlöschern mal das Innenleben zu sehen. Die Brandlöschübung war sowieso super. Außerdem finden wir den QR-Code mit den aufbereiteten (Zusatz-)Informationen sehr hilfreich.
Besonders gut hat mir der Dozent gefallen. Sehr anschauliche Unterrichtsgestaltung.
Super Kurs, nicht langweilig, richtig kurzweilig, angemessene Pausen, ein Bäcker und ein Lebensmittel Discounter sind in der Nähe, mit den Öffis gut zu erreichen. Kann ich nur empfehlen. !!
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
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Ausgezeichnet!
Eine 4-Sterne-Bewertung abgegeben.
Sehr gut!
Unser Dozent war einfach der Hammer!
Es hat einfach richtig doll Spaß gemacht und wir haben viel gelacht!
Da war keine Spur von langweiligem Unterricht!
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Super erste Hilfe Kurs, sehr nette Dozentin, nicht nur Theorie sondern gute praktische Übungen. Sehtest und Passbild für Fahrerlaubnis ist auch gleich möglich, sehr empfehlenswert
Sehr nette und kompetente Dozentin.
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!