Unsere Themen
 Hell auf Dunkel  

Brandschutzordnung

Teil B (spezifische Anordnungen)


Worum geht es in Teil B der Brandschutzordnung?


Die betriebsspezifischen Anordnungen und Verfahrensweisen – Teil B der Brandschutzordnung beschreibt genauere Anordnungen zum Brandschutz und Maßnahmen im Brandfall und beinhaltet so zum Beispiel detailliertere Informationen zur Eindämmung von Bränden und zur objektbezogenen Einschränkung einer Rauchausbreitung.


Für wen gilt der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt, für das die Brandschutzordnung gilt, aufhalten. 
Teil B betrifft also z.B. Bewohner oder Beschäftigte in einem Betrieb. Mit dem Teil B der BSO erhalten diese Personen eine spezielle Übersicht über Anweisungen und Maßnahmen im Brandfall in dem Objekt.


Was beinhaltet der Teil B der Brandschutzordnung?


Der Teil B der Brandschutzordnung ist unterteilt von a) bis m) und beinhaltet in diesen Punkten die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Die Punkte im Einzelnen (Unterpunkte beispielhaft):
  1. Einleitung
    • Erläuterungen zur BSO
    • Geltungsbereich
    • Personenkreis
    • Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift
  2. Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
  3. Brandverhütung
    • Umgang und Verbote zum rauchen,
    • zu Feuer und Zündquellen,
    • zur Lagerung brennbarer Materialien etc.
  4. Brand- und Rauchausbreitung
    • Anhäufung brennbarer Stoffe
    • Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss)
    • Rauch und -Wärmeabzugsanlagen etc.
  5. Flucht- und Rettungswege
    • Detaillierte Informationen und Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
    • Brandmelder
    • Hausalarm
    • Feuerlöscher
    • Wandhydranten etc.
  7. Verhalten im Brandfall
    • Verhaltensregeln und
    • spezielle, auf den Betrieb bzw. das Objekt bezogene Anordnungen
  8. Brand melden
    • Anweisungen/Anmerkungen zu Brandmeldern,
    • zum Absetzen des Notrufes oder
    • zur Brandmeldezentrale etc.
  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
    • Angaben hinsichtlich vorhandener Warneinrichtungen oder
    • zur Bedeutung akustischer und/oder optischer Warneinrichtungen- und Signale etc.
  10. In Sicherheit bringen
    • Grundsätzliche und betriebsspezifische bzw. besondere Personengruppen betreffende Handlungsanweisungen
  11. Löschversuch unternehmen
    • Anweisungen zum Unternehmen von Löschversuchen
  12. Besondere Verhaltensregeln
    • Meldung an Objektverantwortliche,
    • Verhalten nach Fehlalarm,
    • Verhalten auf dem Gelände oder in bestimmten Bereichen usw.
  13. Anhang
    • je nach Notwendigkeit,
    • z.B. Feuerwehrpläne

Regelungen zum Teil B der Brandschutzordnung


Teil B der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt, speziell das Erstellen, der Inhalt und die Gliederung.
Für Teil B ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN 476-1 zu verwenden. Die Schrift und Grafikgestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig und verständlich sein. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, die persönliche Unterweisung von Personen zu dokumentieren bzw. diese quittieren zu lassen. […]

Teil B der Brandschutzordnung wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgehändigt bzw. diesen zur Kenntnis gegeben und muss einmal jährlich, mit entsprechender Dokumentation, unterwiesen werden, der Nachweis darüber ist 2 Jahre aufzubewahren. Die betriebliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).



Leben retten lernen! ...weitersagen:


ANB auf Google Places

Bewertungen unserer Teilnehmenden
Super Kurs! Kurzweilig, praxisnah, einprägsame Lehrmethoden! Vielen Dank ❤️
Tolle Unterrichtseinheit mit Auflockerung durch passende Erfahrungsberichten, durch Kursleiterin.
Klare strukturierte Erklärungen wurden mit klaren Vorführungen der Übungen vermittelt.
Strenge Beachtung der Coronoschutzauflagen gaben Sicherheit vor Infektionen.
recht herzlichen Dank dafür
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Die Dozentin hat gerockt! Trotz der Hitze hat sie mit Ihrem Talent den Kurs sehr praxisorientiert durchgeführt. Vielen Dank für die Qualität und Sicherheit die sie mir mit auf den Weg gibt in Sachen Erste Hilfe! Achso, ganz wichtig, die Bestuhlung vor Ort war mega bequem, keine Billo-Stühle sondern echt sehr angenehm! Danke!
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Fortbildung SHK BSWD 05.12.16 bis 09.12.16
Berlin Marzahn
Dozent Herr Bredlau
Keine Verbesserung , hohe Erfolgsquote , dieser Lehrgang hat Spass gemacht. Andreas Jacob
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Hiermit möchte ich mich bei der Dozentin noch einmal herzlichst bedanken. Ich hatte die Befürchtung in einem 7-stündigen Kurs zu sitzen und mich zu langweilen. Aber sie hat sehr anschaulich (sie hat wirklich schauspielerische Talent 😜) und unter ständigen Einbezug der Teilnehmer den Stoff vermittelt. Dabei war sie sehr kompetent und konnte die Teilnehmer durch Ihr Engagement für das wichtige Thema begeistern. Vielen, Vielen Dank. Gern empfehle ich Sie weiter.
Klasse, Hilfreich,
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Bewertung mit 5 Sternen hinterlassen.
Ausgezeichnet!
Oh mein Gott dachte ich. Erste Hilfe Kurs, 9 Stunden langweilige Theorie. Aber Der Dozent war echt gut. Durch seine Witze, aber auch seine lockere Art und Weise, wurde aus langweiliger Theorie, ein sehr spannender Tag.
Bei der ANB, der Kurs phantastisch geleitet, ich komme wieder
Der Dozent hat den Erste Hilfe Fortbildungskurs ausgezeichnet durchgeführt. Es war wieder einmal sehr hilfreich sein Wissen aufzufrischen.
MfG N., Frank
Hab den Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Unterhaltsam aufgebaut und so erklärt, dass man/frau es gut verstehen kann.